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Mittwoch, 6. Juli 2011

Wesentliche Änderungen

Fassung vom 01.04.2011:
• Gesetzestext aktualisiert
• Rz. 41.13: Anpassung an die Rechtslage ab 01.01.2011:
grundsätzlich Wegfall der Rundungsregelung; Umgang mit
Dezimalstellen
Fassung vom 20.11.2009:
• Rz. 41.22: Rechtsauffassung geändert; Sanktionen sind nicht
von der Berechnungsvorschrift des § 41 erfasst
Fassung vom 20.05.2009:
• Gesetzestext aktualisiert
• Rz. 41.16: Zusammenfassung der Mehrbedarfe nach § 21
Abs. 2 bis 5
• Rz. 41.17 gestrichen; der ernährungsbedingte Mehrbedarf ist
zu runden
Fassung vom 17.04.2007:
• Überschrift Kapitel 3: Begriff „Bewilligungszeitraum“ wurde an
Gesetzeswortlaut angepasst
• Rz. 41.15 und 41.16: keine Unterscheidung nach Regelsätzen Ost und West
Fassung vom 01.08.2006:
• Rz. 41.11 a-c:  Der Bewilligungsabschnitt kann in Fällen, in
denen keine Veränderung in den Verhältnissen zu erwarten
ist, von 6 auf 12 Monate verlängert werden.

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