ALG2, Hartz IV Suchmaschine

Sonntag, 10. Juli 2011

Die Frage im Sommer: Kann ich als ALG2 Empfänger in den Urlaub?

Prinzipiel ja, auch hatz IV Empfänger dürfen Urlaub machen.

Aber...
  • Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub für ALG-2-Empfänger.
  • Wer Leistungen bezieht, muss prinzipiell immer für die ARGE erreichbar sein.
  • Dennoch können ALG II Empfänger einen Antrag auf "Ortsabwesenheit" stellen.
Bedingung: Durch den Antrag dürfen Arbeitsaufnahme, eine Förderungsmaßnahme oder ähnliches nicht in Gefahr geraten. Also wenn Sie zuerst ein Angebot zu einer solchen Maßnahme erhalten und dann den Ortsabwesenheitsantrag stellen, wird der abgelehnt.

Wenn keine Hinderungsgründe wie z.B Förderungsmaßnahme oder Vorstellungsgespräch vorliegen, dürfen Sie sich bis zu 3 Wochen vom Wohnort entfernen.

So stellen Sie den "Urlaubsantrag"

  • Wenden Sie sich schriftlich, telefonisch oder am besten persönlich beim zuständigen Sachbearbeiter.
  • Hier werden dann die genauen Termine vereinbart.
  • Wenn die ARGE zustimmt, ist Hartz IV für den Zeitraum gesichert.
Warnung: Wer ohne Zustimmung der ARGE in den Urlaub fährt, riskiert Kürzung oder gar Einstellung des ALG II. Es könnte auch passieren, dass Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zurück gezahlt werden müssen.

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