ALG2, Hartz IV Suchmaschine

Donnerstag, 20. Oktober 2011

Mehr Kurzarbeit – und Hartz IV von der Stange


Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sorgen sich um die Beschäftigung im Falle einer neuen Krise. Sie fordern von der Bundesregierung, die auslaufenden Sonderregeln für die Kurzarbeit zu erhalten. Und das ist noch nicht alles.
Quelle: Focus.de

Dienstag, 26. Juli 2011

Bei ARD und ZDF hetzen Sie in der 1. Reihe!

Am Samstag, den 23.07.11, gab es mal wieder ein Paradestück der Desinformation im so genannten „Öffentlich rechtlichen“ Fernsehen. Und die, über die gehetzt wird, zahlen auch noch (die GEZ Gebühren) für so etwas. Ist der Kapitalismus nicht genial?!
Im so genannten Länderspiegel haben die „Redakteure“ gestern Hartz4 Kontrolleure beim Aufspüren von Selbstständigen, die unrechtmäßig Leistungen beziehen sollen, begleitet. Aber die Propaganda beginnt schon früher. Denn da heißt es im Beitrag: „Wer eine Existenz gründet, kann bis zu drei Jahren staatliche Leistungen erhalten - Hartz IV für Kleinunternehmer.“ Das ist eine der so genannten „Kann – Leistungen“ diese müssen also nicht ausgezahlt werden. Es gibt keinen Rechtsanspruch. Und eine kleine Blitzumfrage über Nacht hat ergeben, dass von zehn Antragstellern keiner (!) die vollen drei Jahre bewilligt bekommt. Dabei weiß jeder BWL-Student im ersten Semester, dass ein Unternehmen gut fünf Jahre am Markt braucht, um sich stabil zu positionieren.
Bevor man dieses Almosen bekommt muss man sich und sein neues Unternehmen gläsern darstellen. Die amerikanische Bilanzierung nach US-GAAP und unser HGB sind dagegen Pipifax. Jeder „normale“ Unternehmer würde sich weigern Fremden so weit Einblick in Geschäftsgeheimnisse zu gewähren. Und wer kontrolliert uns da? Aus dem Beitrag geht nicht hervor welche Eignung oder Ausbildung diese „Kontrolleure“ haben. Bei meiner Blitzumfrage und nach eigenen Informationen kommen dann beispielsweise studierte Historiker, Germanisten oder gelernte Verwaltungsangestellte und:
„…hinterfragen das Geschäftskonzept, prüfen die Bilanzen, geben Tipps, wie der Umsatz gesteigert werden kann.“
Und das was dann als „Schwarze Schafe“ vorgeführt wird, ist echt sehenswert. Auf ominösem Weg eingeführte Zierfische. Und eine Lackierung ohne Meisterbrief. Das Artensterben auf unserem Planeten hat episches Ausmaß erreicht. Aber im Volksempfänger 2.0 wird gegen einen „illegalen Zierfisch“ und seinen Verkäufer gehetzt. Wie praktisch, dass man das auch gleich auf Flüchtlinge und andere Menschengruppen extrapolieren kann. Und über den deutschen Meisterzwang wurde an anderer Stelle schon genügend geschrieben. Es ist schon richtig, dass für gewisse Arbeiten auch eine extra Qualifikation nötig ist. Aber das Anmalen von Autoteilen fällt nach meiner Logik da nicht mit hinein.
Realitätsabgleich
Dabei sieht der Alltag in den deutschen Jobcentern ganz anders aus als von der staatskonformen Propagandamaschine ventiliert. Durchschnittlich 90% der Leistungskürzungen sind unberechtigt und willkürlich und werden von den Sozialgerichten gerügt oder revidiert. Es geht aber auch noch dreister. Zum Beispiel bei der Übernahme von Kautionszahlungen an den Vermieter. Da die Mittel für Hartz4 Empfänger immer weiter beschnitten werden ist es nur eine Frage der Zeit, wann jeder Hartz4 Empfänger Probleme mit der regulären Mietzahlung bekommt. (Hartz4 Empfänger bekommen bspw. nur einen Heizkosten-„Zuschuss“. Und dürfen kein weiteres Einkommen haben. Zahlen aber wie alle anderen Mieter auch immer 100% ihrer Heizkosten) Auch durch die Mietobergrenze werden viele Menschen von Amtswegen gezwungen sich eine günstigere Wohnung zu suchen. Wie dann der Umzug (ohne Rücklagen, den diese sind ja auch Verboten) zu bewerkstelligen sein soll ist auch nur das Problem des Hartz4 Empfängers. Immerhin kann er oder sie ja einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Haben Sie schon mal mit 300 bis 400 Euro einen Umzug bewerkstelligt?! In Berlin wird gerade festgestellt, dass damit sogar eine Ghettoisierung der Menschen Vorschub geleistet wird. Und jemand der im „Hartz4 Ghetto“ Lichtenberg wohnt bekommt dann erst recht keine Job mehr. Oder ich, als Arbeitgeber, weiß anhand der Adresse schon wie nötig der oder die den Job hat. Dementsprechend biete ich dann weniger Lohn an.
Aber zurück zur Kaution. Hartz4 Empfänger können einen Antrag stellen, dass die Kaution als Darlehen an den Vermieter gezahlt wird. Nach Ablauf des Mietverhälnisses erhält das Jobcenter die Kaution inklusive der aufgelaufenen Zinsen zurück. Oder der Hartz4 Empfänger zahlt die Kaution, ähnlich einem zinslosen Kredit, anteilig im Monat, an das Jobcenter zurück. Dann sollte der Hartz4 Empfänger nach Ablauf des Mietverhältnisses die Kaution plus Zinsen erhalten. - Denkste !!
Staatlich“ geforderter Rechtsbruch
Seit dem 01.04.2006 ist im Gesetz geregelt, dass eine Kaution als Darlehen erbracht werden soll (§ 22 Abs. 3 S.3 SGB II). Das Darlehen darf nicht während des Leistungsbezugs mit einer Einbehaltung aus dem Regelsatz (Aufrechnung) getilgt, oder auf andere Weise von Ihnen zurückgefordert werden (LSG Hessen 29.01.08 - L9 AS 421/07 ER >Rückforderung S.3). Beides ist illegal. Trotzdem wird das auch weiterhin im laufenden Jahr 2011 gemacht. Im Rahmen meiner Recherche für diesen Artikel liegt mir ein aktueller Fall vor.
Die Betroffenen müssen sogar auf Veranlassung der Behörde eine Erklärung unterzeichnen, dass sie einer Aufrechnung zustimmen (Verzicht auf Sozialleistungen), diese ist als rechtswidrig Gerichtsfest tituliert (LSG Hessen 05.09.07 - AZ L6 AS 145/07 ER) – aber auch diese Erklärung wird Aktuell immer noch gefordert.
So etwas ist von Beginn an unwirksam, weil das Amt gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen hat (siehe auch: öffentlich-rechtlicher Vertrag 2.1 f.) denn das Darlehen kann erst zurückgefordert werden, wenn der Betroffene kein Leistungsbezieher mehr ist und sein Einkommen die Pfändungsfreigrenze übersteigt (§ 51 Abs. I SGB I). Trotz dieser Urteile wird so etwas immer noch massenweise angewandt. Gerade Menschen für die die deutschen Gesetzestexte nicht präsent oder verständlich sind fallen darauf immer wieder herein und zahlen somit auch noch doppelt.
Dabei muss man sich heute schon das, laut OECD Bericht menschenunwürdige Almosen auch noch erstreiten. Zum so genannten Zahltag sammeln sich die Leistungsgekürzten und solche denen die Leistungen verweigert werden vor den Jobcentern, um ihr Recht durch zu setzen. Arbeitslosen-Initiativen empfehlen deswegen schon lange nicht mehr alleine „zum Amt“ zu gehen. Es ist also besser einen Zeugen dabei zu haben, wenn Mensch zum Jobcenter muss. Als krasser Gegensatz dazu versuchen sie doch einmal selber heraus zu bekommen: „Wie viel Subventionen erhalten Großkonzerne und Rüstungsfirmen in Deutschland. In Summe Euro. Und gesamt vom „Deutschen Staat“? Wer mir diese Frage beantworten kann bekommt eine Einladung zum Mittag- oder Abend- essen!
Schöne neue? (deutsche) Welt.

Sonntag, den 24. Juli 2011 um 12:07 Uhr von majestyx

Quelle: http://www.readers-edition.de/2011/07/24/bei-ard-und-zdf-hetzen-sie-in-der-1-reihe/


Samstag, 23. Juli 2011

Schwarze liste Zeitarbeitsfirmen

Die Zeitarbeitsbranche hat über viele Jahre hinweg dafür Sorge getragen, das ihr schlechtes Image auch den letzten Bundesbürger erreicht. Doch die feinen Unternehmen aus der Arbeitnehmerüberlassungsbranche haben ihre Gewinnrechnungen nicht mit den Leiharbeitskräften gemacht.
Deswegen habe ich diese Seite ins leben gerufen um Zeitarbeitskräften die Chance zu geben andere vor Abzocke zu warnen.
Natürlich alles Kostenlos.

Dienstag, 19. Juli 2011

BAföG mindert Hartz IV-Ansprüche

Eine bessere Ausbildung erhöht die Chancen am Arbeitsmarkt, und viele Erwerbslose nutzen die Zeit der Arbeitslosigkeit für einen Schulbesuch. Wer dafür Leistungen nach dem Bundes-Ausbildungsförderungs-Gesetz (BAföG) erhält, muss diese auf das ALG 2 anrechnen lassen. Das bestätigte vor Kurzem das Bundesverfassungsgericht im Fall einer Hartz IV-Empfängerin, die eine kostenpflichtige Ausbildung an einer privaten Berufsfachschule absolvierte. Sie erhielt Leistungen nach dem BAföG, welche die Sozialbehörde als Einkommen anrechnete.

Auf ihre Klage entschied schließlich das Bundessozialgericht, dass dies rechtens sei. Nach dem BAföG sei lediglich eine Pauschale von 20 Prozent des Gesamtbedarfs für ausbildungsbestimmte Kosten als zweckbestimmtes privilegiertes Einkommen abzuziehen. Die Schulgebühren seien nicht zusätzlich absetzbar. Die Karlsruher Richter teilten diese Auffassung und lehnten die Verfassungsbeschwerde der Dame ab (Az.: 1 BvR 2556/09).
Quelle: TARGOBANK AG & Co. KGaA

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