ALG2, Hartz IV Suchmaschine

Dienstag, 26. Juli 2011

Bei ARD und ZDF hetzen Sie in der 1. Reihe!

Am Samstag, den 23.07.11, gab es mal wieder ein Paradestück der Desinformation im so genannten „Öffentlich rechtlichen“ Fernsehen. Und die, über die gehetzt wird, zahlen auch noch (die GEZ Gebühren) für so etwas. Ist der Kapitalismus nicht genial?!
Im so genannten Länderspiegel haben die „Redakteure“ gestern Hartz4 Kontrolleure beim Aufspüren von Selbstständigen, die unrechtmäßig Leistungen beziehen sollen, begleitet. Aber die Propaganda beginnt schon früher. Denn da heißt es im Beitrag: „Wer eine Existenz gründet, kann bis zu drei Jahren staatliche Leistungen erhalten - Hartz IV für Kleinunternehmer.“ Das ist eine der so genannten „Kann – Leistungen“ diese müssen also nicht ausgezahlt werden. Es gibt keinen Rechtsanspruch. Und eine kleine Blitzumfrage über Nacht hat ergeben, dass von zehn Antragstellern keiner (!) die vollen drei Jahre bewilligt bekommt. Dabei weiß jeder BWL-Student im ersten Semester, dass ein Unternehmen gut fünf Jahre am Markt braucht, um sich stabil zu positionieren.
Bevor man dieses Almosen bekommt muss man sich und sein neues Unternehmen gläsern darstellen. Die amerikanische Bilanzierung nach US-GAAP und unser HGB sind dagegen Pipifax. Jeder „normale“ Unternehmer würde sich weigern Fremden so weit Einblick in Geschäftsgeheimnisse zu gewähren. Und wer kontrolliert uns da? Aus dem Beitrag geht nicht hervor welche Eignung oder Ausbildung diese „Kontrolleure“ haben. Bei meiner Blitzumfrage und nach eigenen Informationen kommen dann beispielsweise studierte Historiker, Germanisten oder gelernte Verwaltungsangestellte und:
„…hinterfragen das Geschäftskonzept, prüfen die Bilanzen, geben Tipps, wie der Umsatz gesteigert werden kann.“
Und das was dann als „Schwarze Schafe“ vorgeführt wird, ist echt sehenswert. Auf ominösem Weg eingeführte Zierfische. Und eine Lackierung ohne Meisterbrief. Das Artensterben auf unserem Planeten hat episches Ausmaß erreicht. Aber im Volksempfänger 2.0 wird gegen einen „illegalen Zierfisch“ und seinen Verkäufer gehetzt. Wie praktisch, dass man das auch gleich auf Flüchtlinge und andere Menschengruppen extrapolieren kann. Und über den deutschen Meisterzwang wurde an anderer Stelle schon genügend geschrieben. Es ist schon richtig, dass für gewisse Arbeiten auch eine extra Qualifikation nötig ist. Aber das Anmalen von Autoteilen fällt nach meiner Logik da nicht mit hinein.
Realitätsabgleich
Dabei sieht der Alltag in den deutschen Jobcentern ganz anders aus als von der staatskonformen Propagandamaschine ventiliert. Durchschnittlich 90% der Leistungskürzungen sind unberechtigt und willkürlich und werden von den Sozialgerichten gerügt oder revidiert. Es geht aber auch noch dreister. Zum Beispiel bei der Übernahme von Kautionszahlungen an den Vermieter. Da die Mittel für Hartz4 Empfänger immer weiter beschnitten werden ist es nur eine Frage der Zeit, wann jeder Hartz4 Empfänger Probleme mit der regulären Mietzahlung bekommt. (Hartz4 Empfänger bekommen bspw. nur einen Heizkosten-„Zuschuss“. Und dürfen kein weiteres Einkommen haben. Zahlen aber wie alle anderen Mieter auch immer 100% ihrer Heizkosten) Auch durch die Mietobergrenze werden viele Menschen von Amtswegen gezwungen sich eine günstigere Wohnung zu suchen. Wie dann der Umzug (ohne Rücklagen, den diese sind ja auch Verboten) zu bewerkstelligen sein soll ist auch nur das Problem des Hartz4 Empfängers. Immerhin kann er oder sie ja einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Haben Sie schon mal mit 300 bis 400 Euro einen Umzug bewerkstelligt?! In Berlin wird gerade festgestellt, dass damit sogar eine Ghettoisierung der Menschen Vorschub geleistet wird. Und jemand der im „Hartz4 Ghetto“ Lichtenberg wohnt bekommt dann erst recht keine Job mehr. Oder ich, als Arbeitgeber, weiß anhand der Adresse schon wie nötig der oder die den Job hat. Dementsprechend biete ich dann weniger Lohn an.
Aber zurück zur Kaution. Hartz4 Empfänger können einen Antrag stellen, dass die Kaution als Darlehen an den Vermieter gezahlt wird. Nach Ablauf des Mietverhälnisses erhält das Jobcenter die Kaution inklusive der aufgelaufenen Zinsen zurück. Oder der Hartz4 Empfänger zahlt die Kaution, ähnlich einem zinslosen Kredit, anteilig im Monat, an das Jobcenter zurück. Dann sollte der Hartz4 Empfänger nach Ablauf des Mietverhältnisses die Kaution plus Zinsen erhalten. - Denkste !!
Staatlich“ geforderter Rechtsbruch
Seit dem 01.04.2006 ist im Gesetz geregelt, dass eine Kaution als Darlehen erbracht werden soll (§ 22 Abs. 3 S.3 SGB II). Das Darlehen darf nicht während des Leistungsbezugs mit einer Einbehaltung aus dem Regelsatz (Aufrechnung) getilgt, oder auf andere Weise von Ihnen zurückgefordert werden (LSG Hessen 29.01.08 - L9 AS 421/07 ER >Rückforderung S.3). Beides ist illegal. Trotzdem wird das auch weiterhin im laufenden Jahr 2011 gemacht. Im Rahmen meiner Recherche für diesen Artikel liegt mir ein aktueller Fall vor.
Die Betroffenen müssen sogar auf Veranlassung der Behörde eine Erklärung unterzeichnen, dass sie einer Aufrechnung zustimmen (Verzicht auf Sozialleistungen), diese ist als rechtswidrig Gerichtsfest tituliert (LSG Hessen 05.09.07 - AZ L6 AS 145/07 ER) – aber auch diese Erklärung wird Aktuell immer noch gefordert.
So etwas ist von Beginn an unwirksam, weil das Amt gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen hat (siehe auch: öffentlich-rechtlicher Vertrag 2.1 f.) denn das Darlehen kann erst zurückgefordert werden, wenn der Betroffene kein Leistungsbezieher mehr ist und sein Einkommen die Pfändungsfreigrenze übersteigt (§ 51 Abs. I SGB I). Trotz dieser Urteile wird so etwas immer noch massenweise angewandt. Gerade Menschen für die die deutschen Gesetzestexte nicht präsent oder verständlich sind fallen darauf immer wieder herein und zahlen somit auch noch doppelt.
Dabei muss man sich heute schon das, laut OECD Bericht menschenunwürdige Almosen auch noch erstreiten. Zum so genannten Zahltag sammeln sich die Leistungsgekürzten und solche denen die Leistungen verweigert werden vor den Jobcentern, um ihr Recht durch zu setzen. Arbeitslosen-Initiativen empfehlen deswegen schon lange nicht mehr alleine „zum Amt“ zu gehen. Es ist also besser einen Zeugen dabei zu haben, wenn Mensch zum Jobcenter muss. Als krasser Gegensatz dazu versuchen sie doch einmal selber heraus zu bekommen: „Wie viel Subventionen erhalten Großkonzerne und Rüstungsfirmen in Deutschland. In Summe Euro. Und gesamt vom „Deutschen Staat“? Wer mir diese Frage beantworten kann bekommt eine Einladung zum Mittag- oder Abend- essen!
Schöne neue? (deutsche) Welt.

Sonntag, den 24. Juli 2011 um 12:07 Uhr von majestyx

Quelle: http://www.readers-edition.de/2011/07/24/bei-ard-und-zdf-hetzen-sie-in-der-1-reihe/


Samstag, 23. Juli 2011

Schwarze liste Zeitarbeitsfirmen

Die Zeitarbeitsbranche hat über viele Jahre hinweg dafür Sorge getragen, das ihr schlechtes Image auch den letzten Bundesbürger erreicht. Doch die feinen Unternehmen aus der Arbeitnehmerüberlassungsbranche haben ihre Gewinnrechnungen nicht mit den Leiharbeitskräften gemacht.
Deswegen habe ich diese Seite ins leben gerufen um Zeitarbeitskräften die Chance zu geben andere vor Abzocke zu warnen.
Natürlich alles Kostenlos.

Dienstag, 19. Juli 2011

BAföG mindert Hartz IV-Ansprüche

Eine bessere Ausbildung erhöht die Chancen am Arbeitsmarkt, und viele Erwerbslose nutzen die Zeit der Arbeitslosigkeit für einen Schulbesuch. Wer dafür Leistungen nach dem Bundes-Ausbildungsförderungs-Gesetz (BAföG) erhält, muss diese auf das ALG 2 anrechnen lassen. Das bestätigte vor Kurzem das Bundesverfassungsgericht im Fall einer Hartz IV-Empfängerin, die eine kostenpflichtige Ausbildung an einer privaten Berufsfachschule absolvierte. Sie erhielt Leistungen nach dem BAföG, welche die Sozialbehörde als Einkommen anrechnete.

Auf ihre Klage entschied schließlich das Bundessozialgericht, dass dies rechtens sei. Nach dem BAföG sei lediglich eine Pauschale von 20 Prozent des Gesamtbedarfs für ausbildungsbestimmte Kosten als zweckbestimmtes privilegiertes Einkommen abzuziehen. Die Schulgebühren seien nicht zusätzlich absetzbar. Die Karlsruher Richter teilten diese Auffassung und lehnten die Verfassungsbeschwerde der Dame ab (Az.: 1 BvR 2556/09).
Quelle: TARGOBANK AG & Co. KGaA

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Freitag, 15. Juli 2011

ALG II Bezieher bleiben auf Stromkosten sitzen

Eine vom Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) in Auftrag gegebene Studie kommt zum Ergebnis, dass die Hartz IV Haushalte in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu wenig Geld für ihren Strom erhalten.

Die Gemeinnützige Gesellschaft für Verbraucher und Sozialberatung (GVS) geht in ihren Berechnungen von einer Deckungslücke in Höhe von annähernd 70 Millionen Euro aus.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband erklärte in diesem Zusammenhang, dass ALG II Empfänger somit gezwungen wären, an Essen und anderen Dingen zu sparen, um ihren Strom bezahlen zu können. Der Studie zufolge muss eine vierköpfige Familie in Sachsen mit einer Unterdeckung von bis zu 524 Euro jährlich zurechtkommen. In Sachsen-Anhalt liegt der Fehlbetrag bei 393 Euro und in Thüringen bei 346 Euro.
Nach Ansicht des GVS wird die bundesweit bestehende Unterdeckung der Regelsätze im Raum Mitteldeutschland durch die hohen Strompreise und die überdurchschnittlichen Erwerbslosenzahlen verschärft.

Quelle:
http://www.sozialleistungen.info/news/14.07.2011-alg-ii-bezieher-bleiben-auf-stromkosten-sitzen/

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2. Wie und Wann werden freecodes veröffentlicht?
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3. Wie kann ich einen Freecode ergattern?
- Du musst nur schnell sein. Der der den ersten Kommentar schreibt erhält den freecode!.

Donnerstag, 14. Juli 2011

Das Hartz4-System treibt Menschen zur Verzweiflung, sogar in den Tod

von Norbert S. 
Offener Brief an alle organisierten und unorganisierten Erwerbslose, die sich mutmaßlich oder wirklich gegen das Hartz4System engagieren:

Als Folge von Hartz 4 wurde ein Mensch erschossen. Schluss mit diesem System!

Das Hartz4-System in seiner Konzeption und Handhabung treibt Menschen zur Verzweiflung, sogar in den Tod.
Mehr als Tötung geht nicht !

Das H4S hat öffentlich seine offene Flanke gezeigt. Beißen wir uns an ihr dauerhaft fest bis es untergeht!

Wir wissen nicht, wie viele Menschenleben es bisher schon genommen hat. 
Doch mit dem Tod durch Erschießung existiert eine öffentlich bekannt gewordene Symbolkraft für die menschenverachtende Auswirkung des H4S in seiner Finalität und die Forderung nach seiner Abschaffung.

Dies ist keine regionale Angelegenheit!

Alle Akteure, die gegen das H4S arbeiten, selbst unter Berücksichtigung unterschiedlicher Interessenlagen und Aktionsformen sind hiermit aufgefordert unter dieser minimalst möglich gemeinsamen Schnittmenge eine „bundesweit wirksame“öffentliche Skandalisierung und Kampagne mit langem Atem aufzubauen und aufrecht zu erhalten.

Wenn die öffentlich gewordene Erschießung / Tötung eines erwerbslosen Menschen ohne die zuvor beschriebene Reaktion bleibt und die Herrschenden zur Tagesordnung übergehen können, dann hatte „die Erwerbslosenbewegung“ ihr historisches Zeitfenster gehabt !    

Nutzen wir es mit Ausdauer! Weg mit Hartz 4!

Norbert S.  (hartz4tötet)
(Erwerbsloser mit langjähriger erwerbslosenpolitischer Erfahrung)

Mittwoch, 13. Juli 2011

Neues "Wirtschaftswunder“ auf dem Rücken sozialer Not?

„Da die offensichtlich unbelehrbare Bundessozialministerin von der Leyen die „tief besorgte“, wiederholte Kritik des neuesten Staatenberichts der Vereinten Nationen an Deutschlands sozialen Missständen wieder einmal als „nicht nachvollziehbar“ bezeichnet, wird es endlich höchste Zeit, dass ihr das Bundesverfassungsgericht noch einmal nachdrücklicher klar macht, 

welche Verantwortung sie hier endlich übernehmen muss,“ empört sich Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin über "die Ignoranz der Bundesregierung" gegenüber Millionen Lebensschicksalen.
 

Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin
NRhZ-Archiv
„Wir hatten schon geahnt, dass die Ministerin selbst dem Bundesverfassungs-gerichtsurteil in Sachen Hartz IV vom 9. Februar 2010 wenig Respekt zollen würde. Deshalb haben wir bereits un- mittelbar nach der Verabschiedung des nur mit der Note 6 zu beurtei-lenden neuen Hartz IV-Gesetzes begonnen, die brennendsten Einzel-Probleme für den Rechts- weg nach Karlsruhe vorzubereiten. Die von unserer Bürgerinitiative unterstützten Sozialge- richts-Klagen in drei Bundesländern betreffen die Höhe des Regel-satzes, die Sanktionen sowie das so genannte Bildungspaket – und zwar alle mit dem Antrag zur Vorlage und Überprüfung beim Bundesverfassungsgericht.“
 
Erschütterndes Sozialgerichtsurteil
Die Regelsatz-Klage habe im "vorgeschalteten Eilverfahren" zu einem erschütternden Ergebnis geführt: Das Sozialgericht meinte, fast 12 % Unterschreitung des „menschenwürdigen Existenzminimums“ könne keine Notlage und damit Eilbedürftigkeit begründen. Die Klage basierte auf den verfassungsrechtlichen Bedenken von Prof. Dr. jur. Johannes Münder, Technische Universität Berlin, der von einer Mindest-Regelsatzhöhe von
412 € ausgeht. Für eine Chance auf eine zuvor ermittelte Regelsatzhöhe um 600 € sieht die Hartz4-Plattform inzwischen ebenso wenig Aussicht in Karlsruhe wie auch für die Anfechtung der Einkommens- und Verbrauchs- stichprobe vom Statistischen Bundesamt zugunsten einer Warenkorb-Methode, mit der Ministerin von der Leyen versucht, Ihre Zahlen zu begründen. Denn dadurch dass der ehemalige Kläger beim Bundesverfas- sungsgericht die Weiterführung seiner Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zurück genommen hat, dürfte eine solche rechtliche Prüfung gleichzeitig gekippt sein. „Die Annahme, dass die Verfassungsrichter ihr eigenes Urteil vom 9. Februar 2010 dahingehend korrigieren würden, dürfte im Reich der Illusionen angesiedelt sein“, resümiert Brigitte Vallenthin enttäuscht.

Der aktuelle Ablehnungsbeschluss des Sozialgerichts Hannover kommt zu folgendem Ergebnis:
- „Höhere Leistungen könnten dem Antragsteller (…) allenfalls aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der die aktuelle Rechtslage für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt würde, zustehen.
- Eine solche Entscheidung liegt aber nicht vor.
- Das Gericht sieht sich auch nicht veranlasst, den Rechtsstreit auszusetzen und eine Entscheidung des BVerfG einzuholen.“
 
„Menschenwürdiges Existenzminimum“?
Das Verfahren befindet sich inzwischen in der Hauptsache-Klage der ersten Instanz beim Sozialgericht. Die Sanktions-Klage gegen den § 31 SGB II - alter und neuer Fassung - wurde ebenfalls als Eilklage beim Sozialgericht eingereicht. Hier liegt nach Ansicht der Hartz4-Plattform zweifelsfrei eine Notlage vor - und zwar im Sinne des vom Bundesverfassungsgericht am 9. Februar 2010 verkündeten Grundrechts auf unanfechtbares „menschenwürdiges Existenzminimum“.

Denn im Urteil der Verfassungsrichter heiße es:
- „Das Grundrecht  auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums  (...) sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz  und für ein Mindestmaß an Teilhabe  am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
- Dieses Grundrecht (...) hat (...) neben dem absolut wirkenden Anspruch (...) auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden (...).“

Der verfassungsrechtliche Anspruch an die Festlegungen als „unerlässlich“ und
„unverfügbar“ sowie das „Muss“ an eine „Einlösung“ schließen nach Einschätzung der Hartz4-Plattform einen Eingriff in dieses Grundrecht durch die Hartz IV-Verwaltung zweifelsfrei aus. „Wir können uns nicht vorstellen, dass die Verfassungsrichter für den Hartz IV-Sanktions-Paragrafen-31 eine Ausnahme des verfassungsrechtlichen "Anspruchs“ bestätigen würden“, so Brigitte Vallenthin.
 
Die Klage gegen das Bildungspaket erkläre sich schon fast allein durch dessen öffentliches Scheitern. Die Hartz4-Plattform empfinde es als Skandal, dass das neue Hartz IV-Gesetz nicht nur gegen die Vorgaben der Verfassungsrichter zur transparenten Ermittlung der Kinderregelsätze verstößt, sondern obendrein ihren individuellen Anspruch auf Bildung und Teilhabe vom Regelsatz abtrennt und auf Kosten der Steuerzahler zu einem "stigmatisierenden, bürokratischen Monster" aufbläht. „Es wundert deshalb nicht, dass diesen Datenschutz- und verfassungsfeindlichen Hürdenlauf aus vielen guten Gründen nur Wenige auf sich nehmen können“, stellt Brigitte Vallenthin fest. Deshalb werde die Eilklage zum so genannten Bildungspaket in Kürze eingereicht.

„Bei der UN-Kritik zum Thema Menschenwürde in Deutschland gehe es nicht um „wissenschaftliche Fakten“, mit deren Fehlen sich Ministerin von der
Leyen rauszureden versuche, es gehe vielmehr „um reales, individuelles, täglich gelebtes Leiden in Deutschland,“ fasst die Hartz4-Plattform Sprecherin zusammen. „Ich schäme mich für eine Bundesregierung, die andernorts Menschenrechte einfordert aber gleichzeitig die am weltweiten Maßstab der Menschenwürde gemessenen und mit Besorgnis wiederholt geäußerten Missstände im eigenen Lande lapidar mit „nicht nachvollziehbar“ beiseite schiebt. Und ich bin enttäuscht von Richtern, die den Wert von 48 € mehr im Monat offenbar nur am Maßstab ihres eigenen Einkommens als „Peanuts“ messen. Wir erwarten, dass sich die Richter in Sachen Sanktionen und Bildungspaket bereits im Eilverfahren eher dem Maßstab des Bundesverfassungsgerichts sowie des weltweiten Maßstabs der Menschenwürde der Vereinten Nationen verpflichtet fühlen“, hofft Brigitte Vallenthin. (PK)


Online-Flyer Nr. 310  vom 13.07.2011
Quelle: http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=16720

Montag, 11. Juli 2011

17,98 Euro monatliche Geschenke an GEZ von Hartz IV Empfängern

ALG2 Bezieher sind von der Gebührenpflicht der öffentlich-rechtlichen befreit und brauchen keine monatlichen Beiträge an GEZ zu bezahlen. Scheinbar wissen das nicht alle ALG2 Bezieher: etwa  die hälfte aller ALG2 Bezieher haben keinen Befreiungsantrag gestellt. Dadurch kassiert die GEZ 400 Millionen im Jahr.

Also liebe ALG2 Bezieher befreit euch und spart 17,98 Euro in Monat.
So gehts:

  1. Zum Rathaus, Bürgerbüro oder Sozialamt gehen.
  2. Stellt einen Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung.
  3. Legen Sie dem Antrag eine Kopie Ihres aktuellen ALG2 Bescheids bei. Wichtig: die genaue Berechnung von Hartz IV muss mit dabei sein. (Sonst stellt sich die GEZ quer)
Ihr könnt aber auch online Antrag auf GEZ Befreiung stellen aber habe es nicht getestet.
ONLINE-ANTRAG 

Sonntag, 10. Juli 2011

Die Frage im Sommer: Kann ich als ALG2 Empfänger in den Urlaub?

Prinzipiel ja, auch hatz IV Empfänger dürfen Urlaub machen.

Aber...
  • Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub für ALG-2-Empfänger.
  • Wer Leistungen bezieht, muss prinzipiell immer für die ARGE erreichbar sein.
  • Dennoch können ALG II Empfänger einen Antrag auf "Ortsabwesenheit" stellen.
Bedingung: Durch den Antrag dürfen Arbeitsaufnahme, eine Förderungsmaßnahme oder ähnliches nicht in Gefahr geraten. Also wenn Sie zuerst ein Angebot zu einer solchen Maßnahme erhalten und dann den Ortsabwesenheitsantrag stellen, wird der abgelehnt.

Wenn keine Hinderungsgründe wie z.B Förderungsmaßnahme oder Vorstellungsgespräch vorliegen, dürfen Sie sich bis zu 3 Wochen vom Wohnort entfernen.

So stellen Sie den "Urlaubsantrag"

  • Wenden Sie sich schriftlich, telefonisch oder am besten persönlich beim zuständigen Sachbearbeiter.
  • Hier werden dann die genauen Termine vereinbart.
  • Wenn die ARGE zustimmt, ist Hartz IV für den Zeitraum gesichert.
Warnung: Wer ohne Zustimmung der ARGE in den Urlaub fährt, riskiert Kürzung oder gar Einstellung des ALG II. Es könnte auch passieren, dass Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zurück gezahlt werden müssen.

Samstag, 9. Juli 2011

Gutes Hartz IV Forum im Internet gefunden.

Als ich mich dazu entschlossen habe diesen Blog zu betreiben googelte ich nach Artikeln über Hartz IV. Dabei habe ich das Forum http://hartz.info/ entdeckt. Ein sehr schönes Forum, habe mich registriert (Kostenlos) und ich muss sagen Top Themen, schnelle Antworten! TOP, TOP, TOP.
Anmelden lohnt sich auf jeden Fall!

http://hartz.info/

Jakob Augstein bei Anne Will - Hartz IV ist eine dauernde Perversion

Formulare zu ALG2 und Hart IV

Hallo Leser,
Ich habe alle Formulare zu ALG2 mit meinen Blog Verlinkt.

Hinweis:
Bitte verwenden Sie zur Nutzung der ausfüllbaren und abspeicherbaren Formulare den Adobe Reader in der aktuellsten Version.

Freitag, 8. Juli 2011

Der Hartz 4 IV Regelsatz steigt laut Prognose zum 1. Januar 2012 auf 374 Euro.

Die Bundesregierung will den Hartz-IV-Regelsatz im kommenden Jahr um zehn Euro erhöhen. Das meldet die "Bild-Zeitung" (Mittwochausgabe) unter Berufung auf interne Vermerke aus dem Bundesfinanzministerium und dem Bundessozialministerium. Danach soll der Regelsatz laut Prognose zum 1. Januar 2012 von 364 Euro auf 374 Euro steigen. 
Das wäre ein Plus von 2,7 Prozent. Wie die Zeitung weiter schreibt, bekommen auch bedürftige Paare mehr Geld. Der Satz soll um acht Euro auf 336 Euro steigen. Für Kinder von Hartz-IV-Beziehern, die zwischen Null und fünf Jahre alt sind, ist ein Plus um vier Euro auf 219 Euro vorgesehen. Nach Angaben der Zeitung will sich am heutigen Mittwoch der Sozialausschuss des Bundestages mit den geplanten Erhöhungen befassen. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, hält die Erhöhung für "viel zu niedrig". Der "Bild-Zeitung" sagte Schneider: "Der Bedarf wurde künstlich klein gerechnet und wird nach unserer Auffassung vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben. Auch wenn Hartz IV um zehn Euro erhöht wird, hat man keine Chance, davon angemessen leben zu können. Um das zu erreichen, wären nach unseren Berechnungen ein Hartz-IV-Satz von knapp 420 Euro nötig."

Donnerstag, 7. Juli 2011

Unbedingt schauen!!!! Hartz 4 Empfänger sagt die Wahrheit!!!!!!!!!

Hartz-IV-InfoVideo


Mit den Hartz-Reformen wurde das Recht der Existenz­sicherung komplett neu geregelt. Eine Fülle an neuen Problemlagen ist entstanden. RA Ludwig Zimmermann, Fachbuchautor und Experte im Nomos-FachForum, gibt in diesem InfoVideo wertvolle Anregungen zum Umgang mit den Änderungen zu Hartz IV.

So berechnet die Bundesregierung den Regelsatz

Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke    128,46
Bekleidung und Schuhe    30,4
Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung    30,24
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände    27,41
Gesundheitspflege    15,55
Verkehr    22,78
Nachrichtenübermittlung    31,96
Freizeit, Unterhaltung, Kultur    39,96
Bildung    1,39
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen    7,16
Andere Waren und Dienstleistungen    26,5
Summe361,81

Mittwoch, 6. Juli 2011

UN-Bericht mangelt es an seriösen Grundlagen

Die Kritiker des Sozialstaats hierHartz IV, Kinderarmut, Diskriminierung von Zuwanderern: Ein UN-Bericht bemängelt Deutschlands Sozialpolitik. Doch die Regierung hält das Gutachten für wenig aussagekräftig.Jedes vierte Kind geht ohne Frühstück in die Schule, Hartz IV reicht nicht zum Leben, Behinderte finden keine Jobs, und alte Menschen vegetieren unter unmenschlichen Bedingungen in Pflegeheimen – ein Bild des Schreckens zeichnet der Bericht des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von der sozialen Lage in Deutschland.zulande sehen sich durch die Rüge prompt bestätigt. Für Linken-Chef Klaus Ernst ist der Bericht ein „beschämendes Dokument des Scheiterns aller Regierungen seit der 
Wiedervereinigung“.
Der Präsident des Sozialverbands, Adolf Bauer, sprach von einem „Alarmruf der Völkergemeinschaft zur rechten Zeit“, denn die brummende Wirtschaft verdecke die stetig wachsende soziale Kluft. Es sei beschämend, „dass sich die Bundesregierung aufgrund ihrer verfehlten Sozialpolitik nun vor der Weltöffentlichkeit von den Vereinten Nationen am Ring durch die Manege ziehen lassen muss.“
Die Bundesregierung hält dagegen: Die Kritik im vorläufigen Bericht des UN-Unterausschusses sei in weiten Teilen nicht nachvollziehbar und auch nicht durch wissenschaftliche Fakten belegt, hieß es im Arbeitsministerium.

Keine wissenschaftliche Grundlage

Es sei schade, dass der UN-Unterausschuss für die zentralen Kritikpunkte weder wissenschaftlich valide Datengrundlagen benenne, noch Fakten aus der umfangreichen Stellungnahme der Bundesregierung berücksichtige. Schließlich war der Sozialstaatssekretär Andreas Storm im Mai eigens nach Genf gereist, um sich einer Anhörung zu stellen.
Der UN-Ausschuss wurde 1985 eingerichtet, um die Umsetzung der Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu überwachen. Die Unterzeichnerländer müssen dem Ausschuss alle fünf Jahre Bericht erstatten. Zweimal jährlich – im Frühjahr und Herbst – tagen die 18 Experten für mehrere Wochen in Genf.
Die Gutachter kommen unter anderem aus Ägypten, Weißrussland, Kamerun, Costa Rica, China, Indien, Ecuador, Jordanien und Kolumbien. Aus Deutschland ist ein emeritierter Mannheimer Völkerrechtsprofessor dabei.
In Anhörungen zahlreicher Nichtregierungsorganisationen und Interessengruppen – von Attac über Amnesty International bis zum Bundesverband Psychatrie-Erfahrener und zum Verein Intersexuelle Menschen – verschaffen sich die Gutachter ein ausführliches Bild über das zu bewertende Land. Dabei gibt es für die Beurteilung aber keine UN-weit einheitlichen Standards oder allgemein definierte Maßstäbe, worauf auch das Ministerium hinweist.

Gutachter erbost über Ignoranz aus Berlin

Der Bericht lässt den Beobachter darüber rätseln, zu welchem Ergebnis man in wirklichen sozialen Krisenregionen gekommen wären, wenn dort die Maßstäbe für die Bundesrepublik angelegt würden: So wird moniert, dass in Ostdeutschland die Arbeitslosigkeit immer noch doppelt so hoch ist wie im Westen.
Außerdem könnten 1,3 Millionen Menschen nicht von ihrer Arbeit leben, 13 Prozent der Deutschen seien arm. Hartz IV sichere keinen „adäquaten Lebensstandard“ – außerdem müssten die Empfänger praktisch jede Arbeit annehmen und Langzeitarbeitslose unbezahlt für die Kommunen arbeiten.
Beim Zugang zu Jobs sehen die Gutachter Frauen wegen „klischeehafter Vorstellungen von Geschlechterrollen“ benachteiligt.
Praktisch nichts findet sich darüber, dass sozial Schwache hierzulande im internationalen Vergleich gut, wenn nicht sogar sehr gute versorgt werden. Stattdessen zeigen sich die Gutachter erbost, dass frühere Empfehlungen in Berlin nicht auf offene Ohren gestoßen waren.

Gutachter beschäftigten sich mit Transsexuellen

„Tief besorgt“ sei man wegen dieser mangelnden Umsetzung der UN-Ratschläge. Und so reicht die Mängelliste noch weiter: von Exportsubventionen in der Agrarpolitik, über schlechten Berufschancen von Einwanderern und dem Streikverbot für Beamte bis zum Mangel an Kinderbetreuungseinrichtungen und Zwangsarbeit in den Gefängnissen sowie häusliche Gewalt.
Selbst mit den Pensionen früherer DDR-Minister und der Lage von Transsexuellen beschäftigten sich die Genfer Gutachter.
Dass Deutschland „auch im Sozialbereich eine positive Entwicklung gemacht hat, die weltweit hoch anerkannt sei“, wie das Arbeitsministerium betont, ist bei diesen Experten nichts angekommen.
Das Ministerium macht denn auch eine andere Liste auf: „Das Rentensystem ist demografiefest, Kinderbetreuung und Ganztagschulen werden ausgebaut, das Bildungspaket entfaltet seine Wirkung, die Jugendarbeitslosigkeit ist eine der niedrigsten weltweit, die Beschäftigungszahlen in Deutschland erreichen immer neue Rekordwerte und die Langzeitarbeitslosigkeit sinkt – im Osten wie im Westen.“
In der „abschließenden Bemerkungen“ gibt es aus Genf zumindest Lob für die Arbeitsmarktreformen, „die zum niedrigsten Stand der Arbeitslosigkeit in Deutschland seit 20 Jahren beigetragen haben“. Zumindest daran kamen die UN-Gutachter offenbar nicht vorbei.

Quelle: http://www.welt.de