ALG2, Hartz IV Suchmaschine

Freitag, 15. Juli 2011

ALG II Bezieher bleiben auf Stromkosten sitzen

Eine vom Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) in Auftrag gegebene Studie kommt zum Ergebnis, dass die Hartz IV Haushalte in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu wenig Geld für ihren Strom erhalten.

Die Gemeinnützige Gesellschaft für Verbraucher und Sozialberatung (GVS) geht in ihren Berechnungen von einer Deckungslücke in Höhe von annähernd 70 Millionen Euro aus.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband erklärte in diesem Zusammenhang, dass ALG II Empfänger somit gezwungen wären, an Essen und anderen Dingen zu sparen, um ihren Strom bezahlen zu können. Der Studie zufolge muss eine vierköpfige Familie in Sachsen mit einer Unterdeckung von bis zu 524 Euro jährlich zurechtkommen. In Sachsen-Anhalt liegt der Fehlbetrag bei 393 Euro und in Thüringen bei 346 Euro.
Nach Ansicht des GVS wird die bundesweit bestehende Unterdeckung der Regelsätze im Raum Mitteldeutschland durch die hohen Strompreise und die überdurchschnittlichen Erwerbslosenzahlen verschärft.

Quelle:
http://www.sozialleistungen.info/news/14.07.2011-alg-ii-bezieher-bleiben-auf-stromkosten-sitzen/

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Donnerstag, 14. Juli 2011

Das Hartz4-System treibt Menschen zur Verzweiflung, sogar in den Tod

von Norbert S. 
Offener Brief an alle organisierten und unorganisierten Erwerbslose, die sich mutmaßlich oder wirklich gegen das Hartz4System engagieren:

Als Folge von Hartz 4 wurde ein Mensch erschossen. Schluss mit diesem System!

Das Hartz4-System in seiner Konzeption und Handhabung treibt Menschen zur Verzweiflung, sogar in den Tod.
Mehr als Tötung geht nicht !

Das H4S hat öffentlich seine offene Flanke gezeigt. Beißen wir uns an ihr dauerhaft fest bis es untergeht!

Wir wissen nicht, wie viele Menschenleben es bisher schon genommen hat. 
Doch mit dem Tod durch Erschießung existiert eine öffentlich bekannt gewordene Symbolkraft für die menschenverachtende Auswirkung des H4S in seiner Finalität und die Forderung nach seiner Abschaffung.

Dies ist keine regionale Angelegenheit!

Alle Akteure, die gegen das H4S arbeiten, selbst unter Berücksichtigung unterschiedlicher Interessenlagen und Aktionsformen sind hiermit aufgefordert unter dieser minimalst möglich gemeinsamen Schnittmenge eine „bundesweit wirksame“öffentliche Skandalisierung und Kampagne mit langem Atem aufzubauen und aufrecht zu erhalten.

Wenn die öffentlich gewordene Erschießung / Tötung eines erwerbslosen Menschen ohne die zuvor beschriebene Reaktion bleibt und die Herrschenden zur Tagesordnung übergehen können, dann hatte „die Erwerbslosenbewegung“ ihr historisches Zeitfenster gehabt !    

Nutzen wir es mit Ausdauer! Weg mit Hartz 4!

Norbert S.  (hartz4tötet)
(Erwerbsloser mit langjähriger erwerbslosenpolitischer Erfahrung)

Mittwoch, 13. Juli 2011

Neues "Wirtschaftswunder“ auf dem Rücken sozialer Not?

„Da die offensichtlich unbelehrbare Bundessozialministerin von der Leyen die „tief besorgte“, wiederholte Kritik des neuesten Staatenberichts der Vereinten Nationen an Deutschlands sozialen Missständen wieder einmal als „nicht nachvollziehbar“ bezeichnet, wird es endlich höchste Zeit, dass ihr das Bundesverfassungsgericht noch einmal nachdrücklicher klar macht, 

welche Verantwortung sie hier endlich übernehmen muss,“ empört sich Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin über "die Ignoranz der Bundesregierung" gegenüber Millionen Lebensschicksalen.
 

Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin
NRhZ-Archiv
„Wir hatten schon geahnt, dass die Ministerin selbst dem Bundesverfassungs-gerichtsurteil in Sachen Hartz IV vom 9. Februar 2010 wenig Respekt zollen würde. Deshalb haben wir bereits un- mittelbar nach der Verabschiedung des nur mit der Note 6 zu beurtei-lenden neuen Hartz IV-Gesetzes begonnen, die brennendsten Einzel-Probleme für den Rechts- weg nach Karlsruhe vorzubereiten. Die von unserer Bürgerinitiative unterstützten Sozialge- richts-Klagen in drei Bundesländern betreffen die Höhe des Regel-satzes, die Sanktionen sowie das so genannte Bildungspaket – und zwar alle mit dem Antrag zur Vorlage und Überprüfung beim Bundesverfassungsgericht.“
 
Erschütterndes Sozialgerichtsurteil
Die Regelsatz-Klage habe im "vorgeschalteten Eilverfahren" zu einem erschütternden Ergebnis geführt: Das Sozialgericht meinte, fast 12 % Unterschreitung des „menschenwürdigen Existenzminimums“ könne keine Notlage und damit Eilbedürftigkeit begründen. Die Klage basierte auf den verfassungsrechtlichen Bedenken von Prof. Dr. jur. Johannes Münder, Technische Universität Berlin, der von einer Mindest-Regelsatzhöhe von
412 € ausgeht. Für eine Chance auf eine zuvor ermittelte Regelsatzhöhe um 600 € sieht die Hartz4-Plattform inzwischen ebenso wenig Aussicht in Karlsruhe wie auch für die Anfechtung der Einkommens- und Verbrauchs- stichprobe vom Statistischen Bundesamt zugunsten einer Warenkorb-Methode, mit der Ministerin von der Leyen versucht, Ihre Zahlen zu begründen. Denn dadurch dass der ehemalige Kläger beim Bundesverfas- sungsgericht die Weiterführung seiner Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zurück genommen hat, dürfte eine solche rechtliche Prüfung gleichzeitig gekippt sein. „Die Annahme, dass die Verfassungsrichter ihr eigenes Urteil vom 9. Februar 2010 dahingehend korrigieren würden, dürfte im Reich der Illusionen angesiedelt sein“, resümiert Brigitte Vallenthin enttäuscht.

Der aktuelle Ablehnungsbeschluss des Sozialgerichts Hannover kommt zu folgendem Ergebnis:
- „Höhere Leistungen könnten dem Antragsteller (…) allenfalls aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der die aktuelle Rechtslage für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt würde, zustehen.
- Eine solche Entscheidung liegt aber nicht vor.
- Das Gericht sieht sich auch nicht veranlasst, den Rechtsstreit auszusetzen und eine Entscheidung des BVerfG einzuholen.“
 
„Menschenwürdiges Existenzminimum“?
Das Verfahren befindet sich inzwischen in der Hauptsache-Klage der ersten Instanz beim Sozialgericht. Die Sanktions-Klage gegen den § 31 SGB II - alter und neuer Fassung - wurde ebenfalls als Eilklage beim Sozialgericht eingereicht. Hier liegt nach Ansicht der Hartz4-Plattform zweifelsfrei eine Notlage vor - und zwar im Sinne des vom Bundesverfassungsgericht am 9. Februar 2010 verkündeten Grundrechts auf unanfechtbares „menschenwürdiges Existenzminimum“.

Denn im Urteil der Verfassungsrichter heiße es:
- „Das Grundrecht  auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums  (...) sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz  und für ein Mindestmaß an Teilhabe  am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
- Dieses Grundrecht (...) hat (...) neben dem absolut wirkenden Anspruch (...) auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden (...).“

Der verfassungsrechtliche Anspruch an die Festlegungen als „unerlässlich“ und
„unverfügbar“ sowie das „Muss“ an eine „Einlösung“ schließen nach Einschätzung der Hartz4-Plattform einen Eingriff in dieses Grundrecht durch die Hartz IV-Verwaltung zweifelsfrei aus. „Wir können uns nicht vorstellen, dass die Verfassungsrichter für den Hartz IV-Sanktions-Paragrafen-31 eine Ausnahme des verfassungsrechtlichen "Anspruchs“ bestätigen würden“, so Brigitte Vallenthin.
 
Die Klage gegen das Bildungspaket erkläre sich schon fast allein durch dessen öffentliches Scheitern. Die Hartz4-Plattform empfinde es als Skandal, dass das neue Hartz IV-Gesetz nicht nur gegen die Vorgaben der Verfassungsrichter zur transparenten Ermittlung der Kinderregelsätze verstößt, sondern obendrein ihren individuellen Anspruch auf Bildung und Teilhabe vom Regelsatz abtrennt und auf Kosten der Steuerzahler zu einem "stigmatisierenden, bürokratischen Monster" aufbläht. „Es wundert deshalb nicht, dass diesen Datenschutz- und verfassungsfeindlichen Hürdenlauf aus vielen guten Gründen nur Wenige auf sich nehmen können“, stellt Brigitte Vallenthin fest. Deshalb werde die Eilklage zum so genannten Bildungspaket in Kürze eingereicht.

„Bei der UN-Kritik zum Thema Menschenwürde in Deutschland gehe es nicht um „wissenschaftliche Fakten“, mit deren Fehlen sich Ministerin von der
Leyen rauszureden versuche, es gehe vielmehr „um reales, individuelles, täglich gelebtes Leiden in Deutschland,“ fasst die Hartz4-Plattform Sprecherin zusammen. „Ich schäme mich für eine Bundesregierung, die andernorts Menschenrechte einfordert aber gleichzeitig die am weltweiten Maßstab der Menschenwürde gemessenen und mit Besorgnis wiederholt geäußerten Missstände im eigenen Lande lapidar mit „nicht nachvollziehbar“ beiseite schiebt. Und ich bin enttäuscht von Richtern, die den Wert von 48 € mehr im Monat offenbar nur am Maßstab ihres eigenen Einkommens als „Peanuts“ messen. Wir erwarten, dass sich die Richter in Sachen Sanktionen und Bildungspaket bereits im Eilverfahren eher dem Maßstab des Bundesverfassungsgerichts sowie des weltweiten Maßstabs der Menschenwürde der Vereinten Nationen verpflichtet fühlen“, hofft Brigitte Vallenthin. (PK)


Online-Flyer Nr. 310  vom 13.07.2011
Quelle: http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=16720

Montag, 11. Juli 2011

17,98 Euro monatliche Geschenke an GEZ von Hartz IV Empfängern

ALG2 Bezieher sind von der Gebührenpflicht der öffentlich-rechtlichen befreit und brauchen keine monatlichen Beiträge an GEZ zu bezahlen. Scheinbar wissen das nicht alle ALG2 Bezieher: etwa  die hälfte aller ALG2 Bezieher haben keinen Befreiungsantrag gestellt. Dadurch kassiert die GEZ 400 Millionen im Jahr.

Also liebe ALG2 Bezieher befreit euch und spart 17,98 Euro in Monat.
So gehts:

  1. Zum Rathaus, Bürgerbüro oder Sozialamt gehen.
  2. Stellt einen Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung.
  3. Legen Sie dem Antrag eine Kopie Ihres aktuellen ALG2 Bescheids bei. Wichtig: die genaue Berechnung von Hartz IV muss mit dabei sein. (Sonst stellt sich die GEZ quer)
Ihr könnt aber auch online Antrag auf GEZ Befreiung stellen aber habe es nicht getestet.
ONLINE-ANTRAG 

Sonntag, 10. Juli 2011

Die Frage im Sommer: Kann ich als ALG2 Empfänger in den Urlaub?

Prinzipiel ja, auch hatz IV Empfänger dürfen Urlaub machen.

Aber...
  • Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub für ALG-2-Empfänger.
  • Wer Leistungen bezieht, muss prinzipiell immer für die ARGE erreichbar sein.
  • Dennoch können ALG II Empfänger einen Antrag auf "Ortsabwesenheit" stellen.
Bedingung: Durch den Antrag dürfen Arbeitsaufnahme, eine Förderungsmaßnahme oder ähnliches nicht in Gefahr geraten. Also wenn Sie zuerst ein Angebot zu einer solchen Maßnahme erhalten und dann den Ortsabwesenheitsantrag stellen, wird der abgelehnt.

Wenn keine Hinderungsgründe wie z.B Förderungsmaßnahme oder Vorstellungsgespräch vorliegen, dürfen Sie sich bis zu 3 Wochen vom Wohnort entfernen.

So stellen Sie den "Urlaubsantrag"

  • Wenden Sie sich schriftlich, telefonisch oder am besten persönlich beim zuständigen Sachbearbeiter.
  • Hier werden dann die genauen Termine vereinbart.
  • Wenn die ARGE zustimmt, ist Hartz IV für den Zeitraum gesichert.
Warnung: Wer ohne Zustimmung der ARGE in den Urlaub fährt, riskiert Kürzung oder gar Einstellung des ALG II. Es könnte auch passieren, dass Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zurück gezahlt werden müssen.